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Aktuelles - Archiv


NEU! Erste Hilfe am Sonntag

Sonntag, 17. März 2019

Ab April bieten wir auch am Sonntag Erste Hilfe Kurse  an. 

Damit kommen wir den zahlreichen Nachfragen von Teilnehmern nach, die am Samstag arbeiten müssen und daher die Kurse, welche am Samstag stattfinden, nicht besuchen können. 

Am Sonntag, 07.04.219 starten wir mit dem ersten Sonntagskurs.

Wenn Sie Interesse haben, dann melden Sie sich an, es sind noch freie Plätze vorhanden.

Wir freuen uns auf Sie.

Ihr Team der Aus-und Fortbildung


Neuer Vorstand gewählt

Sonntag, 17. Februar 2019

Am 16.02.2019 wurde auf der Jahrsversammlung ein neuer Vorstand gewählt.

Die Mitgliederversammlung hat den Vorstand wieder auf 5 Mitglieder erweitert. 

Es wurde wie folgt gewählt:

  • Als neuer Vorsitzender: Stefan Heller 
  • Als neue stellvertrende Vorsitzende: Birgitt Grundmann
  • Die bisherige stellvertrende Vorsitzende Gabriele Korb bleibt weiterhin im Amt.
  • Uwe Kindscher und Norbert Gomoll als weitere Vorstandsmitglieder 

Zu den Hauptaufgaben des neuen Vorstandes gehört die Neuausrichtung des Regionalverbandes und die Aufgabe eine Geschäftsführung einzusetzen. 

Wir wünschen dem neuen Vorstand viel Erfolg bei seiner verantwortungsvollen Aufgabe,

 


Änderungen in der Strassenverkehrsordnung

Sonntag, 26. März 2017

wichtige Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum 01.01.2017

 

1.Rettungsgasse (§11, Abs. 2)

Ab dem 01.01.2017 gilt auf Autobahnen und auf Straßen mit mindestens zwei Fahrspuren eine neue Vorschrift zur Bildung der Rettungsgasse. Bei Schrittgeschwindigkeit und / oder Stau müssen die Verkehrsteilnehmer zwischen der äußersten linken und der angrenzenden rechten Spur eine Rettungsgasse bilden

Auf Straßen mit drei oder vier Fahrspuren müssen ebenfalls die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links und alle anderen nach rechts ausweichen. Ein vorhandener Standstreifen kann mit genutzt werden. 

Verstöße gegen das Bilden einer Rettungsgasse können mit Bußgeld bestraft werden. 

Helfen Sie mit und bilden Sie eine Rettungsgasse, damit die Einsatzkräfte der Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sowie der Pannendienst schnell durchkommen und helfen können. 

2.Ampelregelung  (§37, Abs.2, Satz 6)

Bisher galt für Radfahrer die Fußgängerampel, wenn keine eigene Radfahrer-Ampel vorhanden war. Künftig gilt die Ampel für Fahrzeuge (Lichtzeichen für den Fahrverkehr). Auf Radwegen gelten die besonderen Lichtzeichen, wenn diese vorhanden sind (Radfahrer-Ampel).

3. Fahrradfahren Eltern und Kinder

Eltern die Ihre Kinder auf dem Fahrrad begleiten, dürfen ab dem 01.01.2017 gemeinsam mit Ihrem Kind den Fußweg benutzen. Bisher galt, das die Kinder auf dem Fußweg fahren und Eltern die Fahrbahn bzw. einen Radweg zu nutzen haben. Eltern die alleine unterwegs sind müssen weiterhin die Fahrbahn oder einen Radweg nutzen.  

4. E-Bikes auf Radwegen

E-Bikes bis zu einer Höchstgeschwindigkeit bis max. 25 km/h dürfen weiterhin auf Radwegen fahren. Dafür ist ein neues zusätzliches Verkehrszeichen "E-Bikes erlaubt" eingeführt worden. 
E-Bikes die eine Höchstgeschwindigkeit bis max. 45 km/h haben, sind von dieser Reglung ausgenommen.


Glückwunsch liebe Kinder

Mittwoch, 01. Juni 2016

Liebe Kinder,

 

heute ist Internationaler Kindertag.

 

Sicherlich kann man sich streiten ob denn nun am 01.Juni oder am 20.September gefeiert werden kann, soll, muss oder darf. Wir finden, das ist egal. Warum nicht zweimal im Jahr mit den Kindern feiern.

 

Kinder sind unsere Zukunft, machen unser Leben interessanter, bunter und vielfältiger.

 

Und darum liebe Kinder, wünschen wir vom ASB Regionalverband Berlin-Süd e.V. Euch heute einen schönen Kindertag und wünschen uns von den Eltern, dass Sie heute noch ein wenig mehr Zeit mit Euch verbringen.

 

Und wer bis hierher gelesen hat, liebe Eltern und Kinder, für den haben wir noch eine Überraschung parat: Pünktlich zum Kindertag starten wir eine neue Initiative speziell für Kinder.

Was konkret sich dahinter genau verbirgt, verraten wir Euch Stück für Stück in den nächsten Wochen. Daher sagt es also allen weiter, teilt diesen Beitrag und markiert unsere Facebook-Seite mit einem Gefällt mir.

 

Wir verraten bisher nur so viel:

Es wird glänzende Augen geben, strahlende Gesichter und Engel kommen auch noch vor.

 

Bleibt gespannt und geniesst den Tag.

Euer Team vom ASB


Einsatz auf dem MyFest

Montag, 02. Mai 2016

Bereits zum 14. Mal fand am 01. Mai 2016 das MyFest in Berlin-Kreuzberg statt.

 

Neu war in diesem Jahr jedoch, dass das Fest aus drei Versammlungen bestand und daher die Berliner Polizei für die öffentliche Sicherheit zuständig war.

 

Wie auch in den Vorjahren zuvor sicherte der Regionalverband Berlin-Süd e.V. diese Veranstaltung sanitäts-, und rettungsdienstlich ab. Unterstützt wurden wir in diesem Jahr durch die beiden Regionalverbände Berlin-Nordwest e.V. und Berlin-Nordost e.V. 

 

 


Einladung zur Mitgliederversammlung 2016

Freitag, 12. Februar 2016

Liebe Samariterinnen und Samariter,

 

der Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Berlin-Süd e.V. lädt hiermit zur Mitgliederversammlung 2016 ein:

 

  • Ort: Lahnstraße 52, 12055 Berlin
  • Datum: 19. März 2016
  • Uhrzeit: 15:00 Uhr
    (Einlass ab 14.30 Uhr)

 

Es wird um zahlreiches Erscheinen gebeten.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an der Veranstaltung nur Mitgliedern des Regionalverbandes erlaubt ist. Halten Sie bei Erscheinen zur Versammlung Ihren Mitgliedsausweis bereit.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Arbeiter-Samariter-Bund
Regionalverband Berlin-Süd e.V.


Erste Hilfe für den Erwerb des Führerscheins - Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Dienstag, 02. Februar 2016

Der Bundesrat hat am 25. September 2015 eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung dahingehend beschlossen, dass zukünftig für alle Führerscheinbewerberinnen und -,bewerber eine Schulung in Erster Hilfe im Umfang von neun Unterrichtseinheiten notwendig ist.

 

Diese Schulung in Erster Hilfe ist inhaltlich identisch mit der betrieblichen Erste-Hilfe-Ausbildung. Somit hat sich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dem neuen Ausbildungskonzept der Unfallversicherungsträger, das seit 1. April 2015 umgesetzt ist angeschlossen.

 

Nach Fahrerlaubnis-Verordnung musste bis jetzt jeder, der einen "PKW Führerschein" (Klassen AM, A1, A2, B, BE, L, T) erwerben wollte an einer eintägigen Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen teilnehmen. Für den Erwerb des "LKW Führerscheins" (Klassen C, C1, CE, C1 E, D, D1, DE, D1 E) war ein zweitägiger Erste-Hilfe-Lehrgang notwendig.

 

Nunmehr ist nach § 19 Fahrerlaubnis-Verordnung für alle Führerscheinbewerber eine neun Unterrichtseinheiten umfassende Schulung in Erster Hilfe erforderlich, die inhaltlich identisch ist mit der betrieblichen Erste-Hilfe-Ausbildung.

 

Somit ist deutschlandweit eine einheitliche Erste-Hilfe-Ausbildung eingeführt, sowohl für Ersthelferinnen und Ersthelfer im Betrieb als auch für die Bewerberinnen und Bewerber aller Führerscheinklassen. Personen, die im Rahmen des Erwerbs des Führerscheins eine Schulung in Erster Hilfe absolviert haben, können nunmehr als Ersthelfer im Betrieb eingesetzt werden, falls die Schulung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt und die Schulung von einer von den Unfallversicherungsträgern hierzu ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt wurde.

 

Bereits seit 01.01.2015 gelten Stellen, die von der VBG Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe zur Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe ermächtigt sind, auch als amtlich anerkannt im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung (§ 68 FeV).

Somit ist keine zusätzliche Anerkennung nach § 68 FeV nötig. Diese ermächtigten Stellen dürfen sowohl betriebliche Ersthelfer als auch Führerscheinbewerber in Erster Hilfe schulen.


Unterstützung der Berliner Feuerwehr am 31.12.2015

Donnerstag, 31. Dezember 2015

Zu Stoßzeiten wie Silvester oder dem 1.Mai - Wochenende unterstützt der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) regelmäßig die Berliner Feuerwehr, so dass wir mit unseren Rettungswagen (RTW) auf deren Wachen fahren.

 

Auch in diesem Jahr unterstützt der ASB-Regionalverband Berlin-Süd e.V. die Berliner Feuerwehr vom 31.12.2015 07:00 Uhr bis 01.01.2016 07:00 Uhr mit zwei Rettungswagen (RTW) auf der Feuerwache

  • Tiergarten (1700).

 

Pünktlich um 07.00 Uhr ist es soweit, die beiden Rettungswagen gehen in Dienst und werden nun über die Leitstelle der Berliner Feuerwehr alarmiert.

So kann es passieren, dass wenn Sie die 112 gewählt haben, plötzlich eine der beiden Mannschaften des ASB vor Ihrer Tür steht.

 

Unser aufrichtiger Dank geht auch in diesem Jahr an unsere Mitglieder, die ihre Freizeit und ihre Silvesternacht für uns opfern, um den Regelrettungsdienst der Berliner Feuerwehr zu unterstützen. 

 

Den ausführlichen Einsatzbericht finden Sie hier:
Unterstützung der Berliner Feuerwehr (Silvesternacht 2015 / 2016)

 


neue Aussenwerbung an der Fassade in der Lahnstraße 52

neue Aussenwerbung im Regionalverband

Montag, 21. Dezember 2015

Pünktlich zum Wochenbeginn ist unsere neue Aussenwerbung in der Lahnstraße angebracht worden.

 

Nunmehr sind wir auch von weitem für alle von der Karl-Marx-Straße kommenden Besucherinnen und Besucher eindeutig zu finden. Auf Grund der doch nicht zur Jahreszeit passenden Temperaturen war es noch möglich, diese Maßnahme im laufenden Jahr umzusetzen.

 

Dies ist nur ein Teil einer im nächsten Jahr fortgesetzten Kampagne, um den ASB im Umfeld präsenter zu machen und auf den Standort zu verweisen.


Verleihung des Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen des Landes Berlin durch den Innensenator Frank Henkel.

Verleihung des Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen

Freitag, 13. November 2015

Am 11.11.2015 verlieh Innensenator Frank Henkel die Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen des Landes Berlin im Bärensaal des Alten Stadthauses.

Von den insgesamt 22 Samariterinnen und Samaritern erhielten 7 Mitglieder des Regionalverbandes Berlin-Süd diese Auszeichnung.

Das Goldene Ehrenzeichen der Stufe 2 für insgesamt 25 Jahre erhielten:

  • Peter Sauer und
  • Hans-Dieter Schwarze

 

Das Goldene Ehrenzeichen der Stufe 3 für insgesamt 40 Jahre erhielten:

  • Rita Weiser
  • Gabriele Korb
  • Helmut Korb
  • Peter Elsholz

 

Besonders erfreut sind wir darüber, dass der stellvertretende ASB-Landesvorsitzende Detlef Kühn für seine Verdienste um das Rettungshundewesen eine der größten Ehrungen, die die Bundesrepublik Deutschland zu vergeben hat, das Bundesverdienstkreuz, verliehen bekam.

Kühn ist ebenfalls Mitglied des Regionalverbandes Berlin-Süd. Im ganzen Saal gab es Standing Ovation nach der Verleihungsrede.

Der RV Vorstandsvorsitzende Christian Fechner überbrachte persönlich seine Glückwünsche an alle geehrten Samariterinnen und Samariter.

 

Fotos: ASB Berlin / M.Krüger



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